Beitragsordnung der Perry Rhodan FanZentrale e.V
1. Für die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben erhebt die Perry-Rhodan-Fanzentrale Beiträge. Diese werden gemäß § 5 der Satzung ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
Personenkreis | Höhe jährlich |
Von Mitgliedern, die ihren Wohn- oder Aufenthaltsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben | 32,00 € |
Von Mitgliedern, die ihren Wohn- oder Aufenthaltsort innerhalb der Bundesre- publik Deutschland haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (gegen Vorlage eines Altersnachweises, z. B. Kopie des Personalausweises) |
20,00 € |
Von Mitgliedern, die ihren Wohn- oder Aufenthaltsort außerhalb der Bundesre- publik Deutschland haben (höherer Beitrag wegen der Portomehrkosten für den Versand der Zeitschrift SOL ins Ausland) |
40,00 € |
Von Mitgliedern, die ihren Wohn- oder Aufenthaltsort innerhalb der Bundesre- publik Deutschland haben, solange sie Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) erhalten (gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises, z.B. Kopie des Bewilligungsbescheides des zu- ständigen Amtes) |
20,00 € |
2. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahr im Voraus zu entrichten. Die Mitgliedschaft beginnt nach erfolgter Zahlung des Mitgliedsbeitrages.